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   OLG Frankfurt, 28.01.2020 - 3 Ss 350/19   

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https://dejure.org/2020,3196
OLG Frankfurt, 28.01.2020 - 3 Ss 350/19 (https://dejure.org/2020,3196)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.01.2020 - 3 Ss 350/19 (https://dejure.org/2020,3196)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - 3 Ss 350/19 (https://dejure.org/2020,3196)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 267 StGB, § 274 StGB
    Urkundenunterdrückung aufgrund vollständigen Überklebens eines Kfz-Kennzeichenschildes mit gelber Folie und schwarzen Buchstaben

  • beck-blog

    Pseudokennzeichen: Tankbetrug mit falschen (=überklebtem) Kennzeichen

  • strafrechtsiegen.de

    Urkundenunterdrückung - vollständiges Überklebens eines Kfz-Kennzeichenschildes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 619
  • NStZ-RR 2020, 226
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99

    Urkundenfälschung bei Besprühen von Kfz-Kennzeichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2020 - 3 Ss 350/19
    Zwar bildet das Kfz-Kennzeichenschild zusammen mit dem Dienststempel der Zulassungsbehörde und dem Fahrzeug eine zusammengesetzte Urkunde (vgl. BGH, Beschluss vom 21.09.1999 - 4 StR 71/99; Fischer, Strafgesetzbuch, 66. Auflage 2019, § 267 Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 1 Ss 851/10

    Bankrott: Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführers wegen unterlassener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2020 - 3 Ss 350/19
    Dadurch, dass der Angeklagte durch das jeweilige Überkleben des Kfz-Kennzeichenschildes nicht als Täter der (versuchten) Tankbetrügereien überführt werden wollte, wollte er aber zugleich die Realisierung zivilrechtlicher Ansprüche der verschiedenen Tankstelleninhaber vereiteln, diesen mithin Nachteil zufügen, wobei der zu Benachteiligende auch nicht Eigentümer der Urkunde bzw. mit dem Beweisführungsberechtigten identisch zu sein braucht (BGH NStZ-RR 2011, 277; Fischer a.a.O. § 274 Rn. 9a; Schönke/Schröder/Heine/Schuster a.a.O. Rn. 17).
  • BGH, 27.03.1990 - 5 StR 101/90

    Fehlende Feststellungen zur Anwendung des Jugendstrafrechts auf die Angeklagten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2020 - 3 Ss 350/19
    Diese wird zwar nicht durch die bloße Vereitelung des staatlichen Strafanspruchs begründet, da insoweit kein "anderer" benachteiligt wird (BGH, Beschluss vom 27. März 1990, BGHR StGB § 274 Nachteil 2; BayObLG, NZV 1999, 213, 214).
  • BayObLG, 25.11.1998 - 2St RR 133/98

    Kennzeichenmissbrauch durch das Aufbringen eines reflektierenden Mittels, um die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2020 - 3 Ss 350/19
    Diese wird zwar nicht durch die bloße Vereitelung des staatlichen Strafanspruchs begründet, da insoweit kein "anderer" benachteiligt wird (BGH, Beschluss vom 27. März 1990, BGHR StGB § 274 Nachteil 2; BayObLG, NZV 1999, 213, 214).
  • BGH, 11.06.1997 - 2 StR 134/97

    Rechtliche Beurteilung der Einfuhr von fälschlicherweise für Ectasy gehaltenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2020 - 3 Ss 350/19
    Schließlich hat es das Landgericht versäumt, die Strafzumessungserwägungen des Urteils des Amtsgerichts Stadt1, dessen Einzelstrafen gemäß § 55 StGB in die hiesige Entscheidung mit einbezogen wurden, mitzuteilen, was den Bestand der Entscheidung gefährdet (vgl. BGH, Beschluss vom 11.06.1997 - 2 StR 134/97; Fischer a.a.O. § 55 Rn. 17).
  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 245/22

    Beihilfe zur schweren Brandstiftung (deliktischer Sinnbezug bei sozialadäquatem

    Darauf, ob das (versuchte) Verdecken des eigenen Nummernschilds außerdem - und damit gegenüber § 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG vorrangig - eine (versuchte) Urkundenunterdrückung nach § 274 Abs. 1 Nr. 1 Variante 3 StGB darstellt (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 3 Ss 350/19, NStZ 2020, 619 Rn. 8 f.; Schönke/Schröder/Heine/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 274 Rn. 5; BeckOK StVR/Bollacher, StGB, 17. Ed., § 274 Rn. 4.1; aA MüKoStGB/Erb, 4. Aufl., § 274 Rn. 10 mwN; zweifelnd Krack, NStZ 2000, 423 f.), kommt es danach für den Erfolg der Revision nicht mehr an.
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